Werden Sie Teil einer der größten humanitären Organisationen der Welt!
Sie suchen eine sinnstiftende Tätigkeit, die nicht nur Ihnen, sondern auch anderen Menschen etwas gibt? Dann sind Sie beim Roten Kreuz genau richtig! Als weltweit anerkannte Hilfsorganisation setzen wir uns für Menschlichkeit, Solidarität und Hilfe in Notlagen ein.
Unsere Organisation beschäftigt in Niederösterreich mehr als 1.650 hauptberufliche Mitarbeiter:innen, ca. 19.000 Freiwillige und rd. 1.200 Zivildiener sowie rd. 340 Teilnehmer:innen des Freiwilligen Sozialjahrs.
Arbeitsmedizinische Betreuung Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Niederösterreich (Werkvertragsbasis)
Ausschreibung für folgende Bezirke:
(jeder Bezirk besteht aus 3-10 Arbeitsstätten)
- Amstetten inkl. Waidhofen/Ybbs
- Baden
- Bruck/Leitha
- Lilienfeld
- Melk
- Mödling
- Scheibbs
- St. Pölten inkl. Stadt St. Pölten
- Tulln
- Wr. Neustadt inkl. Stadt Wr. Neustadt
Aufgaben - arbeitsmedizinische Betreuung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie allgemeine medizinische Beratung
- Beratung und Unterstützung des RKNÖ
- Beratung der Arbeitnehmer:innen
- Angebot von Untersuchungen
- Zusammenarbeit mit Präventivkräften (SFK, SVP, )
- Besichtigung der Arbeitsstätten
- Übernahme sämtlicher Agenden des Gesundheitsschutzes im Rahmen der rechtlichen Vorschriften (vgl. ASchG 82)
Profil - abgeschlossene medizinische Ausbildung inkl. jus practicandi
Wir bieten - ein interessantes Umfeld in der weltweit größten humanitären Hilfsorganisation
Honorare:
Die Abrechnung erfolgt nach Legung der Honorarnote nach tatsächlich erbrachter Leistung.
- arbeitsmedizinischer Präventionszeit für Arbeitsstätten >50 Mitarbeiter € 105,00 je Stunde
- Inkl. etwaiger Anfahrtskosten für durchgeführte Begehungen inkl. gesetzlicher Dokumentation für Arbeitsstätten für mit jährlicher Begehungspflicht 77a Abs. 2 Z2 (>10 &
- inkl. etwaiger Anfahrtskosten für durchgeführte Begehungen inkl. gesetzlicher Dokumentation für Arbeitsstätten für mit zweijährlicher Begehungspflicht 77a Abs. 2 Z1 (
- inkl. etwaiger Anfahrtskosten für durchgeführte Begehungen inkl. gesetzlicher Dokumentation für Arbeitsstätten für mit dreijährlicher Begehungspflicht 77a Abs. 2 Z1a (
VERGÜTUNG: Werkvertragsbasis
Die Leistungen umfassen die in 82 ASchG angeführten Punkte, Dokumentationszeit ist demnach Teil der Präventionszeit (max. Ausmaß gem. ASchG), etwaige Anfahrtszeiten und -kosten sind in dieser Summe inkludiert und zählen nicht zur Präventionszeit.
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